VEREINBARUNG ÜBER
DIE MIETE VON MEDIEN
(INSB. DVD, BLU-RAY UND PLAYSTATION-SPIELE)
Dieser Vertrag wird zwischen der "Moviethek Höchst" Saskin Hatice, Landstrasse 63a, A-6973 Höchst, in der Folge als Vermieter bezeichnet,
und dem unten gefertigten Mieter geschlossen. Die Mietgegenstände werden als Medien bezeichnet, das sind insbesondere DVD,
BLU-RAY und PLAYSTATION-SPIELE.
Kundenkarte des Mieters: Der Vermieter stellt dem Mieter bei Unterfertigung dieser Vereinbarung eine nummerierte Kundenkarte aus,
welche die Identifizierung des Mieters enthält und auf welcher das zur Einzahlung gebrachte Guthaben geladen ist. Mit der Ausstellung
der Karte erhält der Mieter (ab 14.Lebensjahr) zwei persönliche und vertrauliche Codes, wovon einer allein Volljährigen vorbehalten ist.
Die mit einem Guthaben geladene Karte ermöglicht den Zutritt zum Automaten. Die Karte dient ausschließlich der persönlichen Verwendung
des Mieters. Die dem Mieter ausgestellte Karte bleibt im Eigentum des Vermieters und muss bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an
den Vermieter zurückgestellt werden. Eine allfällige auszustellende Ersatzkarte wird nach den aktuellen Tarifen verrechnet (€ 3,--).
Ausgabe der Medien: Der Vermieter wird die Medien rund um die Uhr mittels
Vermietautomaten bzw. im Rahmen der Öffnungszeiten mittels entsprechenden Terminals in
einem Geschäft ausgeben.
Tarif: Der gültige Tarif ist am Automaten bzw. Terminal vom Mieter
abrufbar. Der Mieter nimmt unter Inanspruchnahme des Automaten bzw. Terminals
den jeweils
aktuell geltenden Tarif zustimmend zur Kenntnis.
Verrechnung: Unter Verwendung der Karte wird bei Rückgabe automatisch
für jedes gemietete Medium, die dem gültigen Tarif entsprechende
Summe abgebucht. Außerdem wird im Falle einer Verwendung des Automaten
bzw. des Terminals von mehr als 10 Minuten zusätzlich eine Verwendungsgebühr
des Automaten / Terminals von 50 Cent abgebucht. Wenn das Guthaben völlig
ausgeschöpft ist oder das Guthaben für eine weitere Ausgabe von Medien
nach dem jeweils geltenden Tarif nicht mehr ausreicht, wird der Bildschirm
des Terminals den Mieter darüber informieren. In diesem Fall kann
die Karte mittels einer Einzahlung geladen werden.
Das neu geladene Guthaben wird
automatisch einem allfälligen Guthabenrückstand hinzuaddiert.
Verwendung der Medien - Haftung: Der Mieter verpflichtet sich, die derart
gemieteten Medien ausschließlich für seinen privaten und persönlichen
Gebrauch zu verwenden. Der Mieter erklärt ausdrücklich, keine Vervielfältigungen
der Medien herzustellen, solche nicht zu verkaufen und die geliehenen Medien
nicht durch andere zu ersetzen und solches Handeln auch nicht durch Dritte
zuzulassen. Bei Zuwiderhandeln übernimmt der Mieter jede Haftung. Der
Mieter verpflichtet sich zur sicheren Verwahrung seiner Karte, zur Geheimhaltung
seiner Codes und zur Verhinderung jeden Missbrauchs, insbesondere jeden Zugang
minderjähriger Dritter zu Medien unter Jugendverbot. Bei Zuwiderhandeln übernimmt
der Mieter jede Haftung. Der Mieter erklärt ausdrücklich, bei Verlust,
Beschädigung oder Diebstahl eines geliehenen Mediums oder bei Verstoß gegen
diesen Vertrag, gegen das Urhebergesetz oder andere diese Rechtsbeziehungen
oder den Jugendschutz regelnde Gesetze, den Vermieter schad- und klaglos
zu stellen.
Rückgabe der Medien: Jedes gemietete Medium muss spätestens am 9.-folgenden
Tag des Ausgabetages zurückgestellt werden. Ab dem 10. Tag wird dem Mieter
eine doppelte Tagesgebühr nach Tarif verrechnet. Wird ein Medium nicht
innerhalb von 60 Tagen zurückgestellt, so werden die angefallenen Mietgebühren
zuzüglich Kaufpreis des Mediums in Rechnung gestellt. Als Verzugszinsen
werden 12% p.a. vereinbart.
Inkasso: Der Vermieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug (Verzug mit
der Rückgabe)
ein Inkassobüro auf Kosten des Mieters zu beauftragen. Für jede berechtigte
Mahnung des Vermieters wird eine Mahngebühr von € 20,-- zzgl. USt
vereinbart; die Kosten des Inkassobüros werden gemäß Inkassotarif
verrechnet; anwaltliche Mahnungen werden gemäß Rechtsanwaltstarif
verrechnet.
Verlust der Karte: Der Mieter verpflichtet sich, den Verlust der Karte
innerhalb von 24 Stunden bekannt zu geben und bleibt bis zum Zugang dieser
Mitteilung
an den Vermieter für die Folgen des Verlustes verantwortlich.
Veränderung des Namens, der Anschrift: Der Mieter verpflichtet sich, Änderungen
des Namens sowie des Wohnsitzes bzw. der Anschrift unverzüglich
dem Vermieter schriftlich bekannt zu geben. Kosten, die durch die Verletzung
dieser Pflicht
entstehen, hat der Mieter zu tragen. Im Falle dieser Obliegenheitsverletzung
gelten Zustellungen des Vermieters an die zuletzt bekannt gegebene Adresse
des Mieters als zugegangen.
Pflichtverletzung: Der Vermieter behält sich für den Fall der Nichteinhaltung
dieser Vereinbarung oder sonstiger gesetzlicher Bestimmungen das Recht vor,
die Rückgabe der Karte und der ausgeliehenen Medien jederzeit zu
verlangen und den Automatenzutritt zu verwehren.
Vertragsdauer: Diese Vereinbarung ist der Rahmenvertrag für die einzelnen
Mietverträge und wird unbefristet abgeschlossen. Der Rahmenvertrag kann
jederzeit unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist ab Zugang
von jeder Vertragspartei ohne Angaben von Gründen aufgekündigt werden.
Mit Kündigung des Rahmenvertrages werden auch alle darauf basierenden
Mietverträge gekündigt.
Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien
nichtig oder unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen
Vertragsbestimmungen. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine
Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der getroffenen Vereinbarung am nächsten
kommt.
Persönliche Daten: Alle erfassten und vom Mieter an den Vermieter bekannt
gegebenen Daten werden streng vertraulich und ausschließlich für
interne Zwecke verwendet. Der Mieter erklärt sich ausdrücklich
damit einverstanden, dass ihm der Vermieter Emails zu Informationszwecken
zusendet.
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